Spendenabsetzbarkeit ab 1. 1. 2017

Wir bedanken uns für Ihre Spende auf das Spendenkonto der Freiwilligen Feuerwehr Hinterbrühl:  

IBAN: AT92 3225 0001 0112 5012

 

Die Spendenabsetzbarkeit wurde durch Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen mit 1.1.2017 neu geregelt. Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen verpflichtend an Ihr Finanzamt übermittelt und erstmals automatisch in Ihre (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung für das Jahr 2017 übernommen. Das heißt, Sie brauchen Ihren Spendenerlagschein nicht mehr aufzuheben und müssen sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in Ihre Veranlagung kümmern. Die von Ihnen geleisteten Beträge werden automatisch berücksichtigt. 

 

Spenden an die FF-Hinterbrühl sind als Sonderausgaben abzugsfähig. 

Wie funktioniert die automatische steuerliche Berücksichtigung ab 1.1.2017? 

Damit die Spendenbeträge automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung berücksichtigt werden können, müssen Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben, insbesondere, dass die Schreibweise des Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt. So können alle von Ihnen geleisteten Spenden automatisch übermittelt werden. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge in Ihrer Veranlagung, Sie brauchen sie nicht mehr in Ihrer Steuererklärung einzutragen. Die Datenübermittlung betrifft Spenden ab dem 1.1.2017. Die Organisationen müssen sie bis Ende Februar des Folgejahres in einer Gesamtsumme an die Finanzverwaltung übermitteln.  

Muss ich Angst haben, dass meine Daten missbräuchlich verwendet werden oder dass ich zum „gläsernen Spender“ werde? 

Nein. Die Datenübermittlung erfolgt in einer Weise, die nach dem derzeitigen Stand der Technik ein Maximum an Datensicherheit gewährleistet: Ihre Personendaten werden verschlüsselt und sind dann nur mehr vom zuständigen Finanzamt für die Steuerveranlagung verwertbar. Dies erfolgt entsprechend den strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben durch das so genannte verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (kurz: vbPK SA). Da nur die Finanzverwaltung die Möglichkeit besitzt, dieses Kennzeichen wieder zu entschlüsseln, können unbefugte Personen, Behörden oder Einrichtungen auf diese Informationen nicht zugreifen. 

Kann ich künftig nicht mehr anonym spenden?

Selbstverständlich können Sie das auch weiterhin. Sie verzichten dadurch jedoch – so wie auch bisher – auf die Möglichkeit, Ihre Spende als Sonderausgabe im Zuge Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung absetzen zu können.

Unterstützen Sie mit Ihrer Spende den Ankauf neuer Ausrüstung

Ausrüstungsgegenstände unterliegen einer zeitlich begrenzten Nutzungsdauer und müssen regelmäßig ersetzt werden. Dringend benötigt werden aktuell folgende Geräte:

  • Wärmebildkamera zum Auffinden versteckter Glutnester bei Brandeinsätzen
  • Luftmessgerät zur Schadstoffmessung
  • Digitale Handfunkgeräte
  • Pager zur Alarmierung

Bitte um Ihre Spenden an: Feuerwehr Hinterbrühl  

IBAN: AT92 3225 0001 0112 5012